Wann Sie eine Maske tragen sollten.
Mundschutzpflicht gilt weiterhin in den Einkaufsstraßen:
Ab dem 22. Februar ist das Tragen eines Mundschutzes in den Einkaufsstraßen (Zeelaan, Strandlaan und Leopold II-laan, die Baustelle in der Albert I laan) nur noch von 8 bis 19 Uhr Pflicht und für alle Personen ab 13 Jahren.
Einkaufsstraßen:
- die Strandlaan von der Kreuzung mit der Jan Pootlaan/Smeyerslaan bis zum Zeedijk
- die Zeelaan vom Kreisverkehr mit der Lejeunelaan/Van Buggenhoutlaan/Bliecklaan zur Koninklijke Baan
- Eugenie Terlinckplein
- Leopold II-laan von der Kreuzung mit dem Egelantierlaan bis zur Albert I-laan
- Astridplein
- die Baustelle in der Albert I laan (Straßenbahnhaltestelle): der Durchgang für Fußgänger ist wegen der Arbeiten sehr eng.
Ausgeschlossen für:
- Fahrten mit Fahrrad, Auto oder motorisiertem Fahrzeug
- während der Ausübung einer intensiven sportlichen Aktivität
- bei körperlich anstrengender Arbeit
Allgemein
Die Mundschutzpflicht bleibt bestehen
- überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern zwischen ihnen nicht möglich ist
- Bringen/Abholen von Kindern zur Schule, (außerschulische) Babybetreuung und Kinderbetreuung
- gemäß den geltenden Bundes- und Landesprotokollen